Kfz-Versicherung
Als Verischerer haben Sie die Wahl zwischen 200 Kfz-Tarifen. Die einzelnen Unternehmen unterscheiden sich bezüglich Tarifalkulation und Leistungsangebot. Bei einem Wechsel können Sie mehrere hundert Euro sparen. Unser Kfz-Vergleich lohnt sich, selbst wenn Ihr Vertrag noch nicht Ausgelaufen ist können Sie unter Umständen Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
Pflichtbestandteil ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden an Dritten aufkommen. Zusätzlich gibt es die Teil-und Vollkaskoversicherung die für Schäden am eigenen Kfz aufkommen. Je nach Bedarf gibt es zusatz Komponente wie den Autoschutzbrief oder die Rechtsschutzversicherung.
Einer der wichtigsten Faktoren ist der Schadensfreiheitsrabatt, welcher besagt, wieviel Jahre Sie schon Unfallfrei sind. Je länger Sie Unfallfrei bleiben desto höher ist der Schadensfreiheitsrabatt. Ebenfalls relevant ist die Typ-und Regionlaklasse. Einige Faktoren beeinflussen ebenfalls, wie z.B wer und wieviel Personen sind eingetragen das auto zu fahren, ob Ihr Kfz in einer Garage untergebracht ist, wieviele Kilometer Sie im Jahr fahren.
Typ-und Regionalklassen werden jedes Jahr vom GDV ( Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) neu herausgegeben. Die 400 Zulassungsbezirke der BRD werden in Regionalklassen aufgeteilt. Je nachdem wie die Schadensbilanz je Bezirk ist wird die Haftpflicht und Kaskoversicherung angeglichen. Es gilt die Durschschnitts- Schadensbilanz der ganzen Bezirke. Berücksichtigt werden dabei auch die Straßenverhältnisse sowie Witterungsbedingungen der einzelnen Bezirke. Ähnliches gilt für die Typenklasse, jedes PKW Model wird entsprechend den Schäden,die den Versicherungen gemeldet worden sind, in Typenklassen zugeordnet. Kfz Versicherer nutzen Autotypen und Wohnorte nach eigenem Ermessen bei der Tarifkalkulation.
Sie können wechseln, wenn ihre Kfz Versicherung während der Vertragszeit bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge erhöht. Es gibt dabei auch eine sogenannte verdeckte Beitragserhöhung, wenn Sie etwa in eine höhere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wurden, aber dennoch keine Beitragsvergünstigung erhalten haben. Wenn Sie ihr Fahrzeug verkaufen, wechseln oder abmelden, ist das Vertragsverhältnis ebenfalls beendet bzw können im Bedarfsfall die Versicherung wechseln. Auch wenn ihre Versicherung für Sie einen Schaden reguliert hat, können Sie zu einer anderen Versicherung wechseln. Das Sonderkündigungsrecht gilt binnen 1 Monats nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden.
Kurz gesagt JA, das sollten Sie sich aber gut überlegen. Der Vorgang kann nicht mehr Rückgänging gemacht werden.
Die Übertragung ist nur durch bestimmte Bedingungen möglich.
- Abgabe nur an nahe Verwandte ( Großeltern, Eltern, Geschwistern, Ehepartner, Kinder.
- Abgebende Person verliert den SF-Rabatt
- Der Empfänger muss zuvor regelmässig mit dem Fahrzeug des Abgebenden gefahren sein.
- Die Höhe der SF-Klassen darf die Jahre des Führerscheinbesitzes nicht überschreiten. Bsp. Ein Elternteil hat die SF-Klasse 25, der Nachwuchs will die SF-Klasse übernehmen hat aber erst 10 Jahre den Führerschein. Er erhält aber trotz Übertragung nur die SF-Klasse 10. Der Elternteil verliert somit wertvolle 15 Jahre und muss von neu Beginnen.
Hinweis. Die SF-Klassen Übertragung ist auch nach Tod eines Verwandten möglich. Hierzu braucht man nur die Sterbeurkunde einreichen.